IT-Sicherheit mit Konzept

IT-Sicherheitsrichtline nach §75b SGB V

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Anforderungen an die IT-Sicherheit in Arztpraxen, die ohne Fachwissen nicht umgesetzt werden können. Lassen Sie sich hierbei kompetent unterstützen.

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muß auch tun.

Johann Wolfgang von Goethe

© Florian Rohde. Alle Rechte vorbehalten.

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